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Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt grundsätzlich die Kosten für Maßnahmen zur Verhütung, Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheiten, sofern diese ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht übersteigen (§§ 11, 12 Sozialgesetzbuch [SGB] V). Es gibt aber auch medizinische Versorgung, die über diesen Leistungskatalog hinausgeht. Bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) handelt es sich laut Bundesärztekammer (BÄK) formal um „ärztliche Leistungen, die generell oder im Einzelfall nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, aus ärztlicher Sicht notwendig oder empfehlenswert, zumindest aber vertretbar sind und von Patientinnen und Patienten ausdrücklich gewünscht werden." IGeL sind dementsprechend von GKV-Versicherten privat zu bezahlen.